Gesetze / UAG-Gebührenverordnung
UAGGebV§ 5 Zulassungsentscheidungen ohne mündliche Prüfung
Stand: 10.06.2019
Für Zulassungsentscheidungen, die ohne mündliche Prüfung ergehen, ermäßigt sich die vorgesehene Gebühr um ein Viertel; sie kann bis zu einem Viertel der vorgesehenen Gebühr ermäßigt werden.