nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 5 UAGGebV 2002 — Zulassungsentscheidungen ohne mündliche Prüfung

UAG-Gebührenverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Zulassungsentscheidungen, die ohne mündliche Prüfung ergehen, ermäßigt sich die vorgesehene Gebühr um ein Viertel; sie kann bis zu einem Viertel der vorgesehenen Gebühr ermäßigt werden.