Gesetze / Trinkwasserverordnung
TrinkwV§ 9 Radiologische Anforderung
Stand: 25.06.2023
Wird zitiert von 5
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- VGH Hessen, 28.09.2023 – 4 B 1054/23
- OVG Niedersachsen, 22.07.2020 – 13 ME 223/20
- OVG NRW, 25.06.2015 – 13 B 452/15Zitiert von 6
- VG Düsseldorf, 18.03.2015 – 23 L 66/15Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 26.11.2009 – 3 S 140/07Zitiert von 11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Trinkwasser darf keine Stoffe aufweisen, die ein oder mehrere Radionuklide enthalten, deren Aktivität oder Konzentration unter dem Gesichtspunkt des Strahlenschutzes nicht außer Acht gelassen werden kann. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn die in Anlage 4 Teil I festgelegten Parameterwerte für radioaktive Stoffe nicht überschritten werden.