§ 12 Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung
Stand: 01.04.2026
Soweit nichts anderes nachgewiesen ist, wird von Waren im Besitz der ausländischen Streitkräfte, Hauptquartiere oder ihrer Mitglieder vermutet, dass sie Nicht-Unionswaren in der Truppenverwendung sind.