Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Tourismusfachwirt und Geprüfte Tourismusfachwirtin TourFachwPrV § 12 Inkrafttreten Stand: 10.01.2020 Bund Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.