§ 28 TierZDV — Zulassungsvoraussetzungen

Tierzuchtdurchführungsverordnung

Stand: 22.07.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

An einem Kurzlehrgang über Eigenbestandsbesamung darf nur teilnehmen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.