Gesetze / Tierschutzgesetz

TierSchG

§ 21a

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können auch zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des Tierschutzes erlassen werden.

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