§ 16d
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- OVG Sachsen, 22.10.2020 – 6 A 2/18
- OVG Sachsen, 22.10.2020 – 6 A 1223/17Zitiert von 1
- VG Aachen, 22.05.2003 – 6 L 92/03Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Bundesministerium erlässt mit Zustimmung des Bundesrates die allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erforderlich sind.