Gesetze / Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

TierHaltKennzG

§ 42 Evaluierung

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 23.07.2025

Bund2 Fassungen

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat dem Deutschen Bundestag fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes über die Wirksamkeit der nach diesem Gesetz getroffenen Maßnahmen zu berichten.

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