Gesetze / Tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz TierGesBußG § 13 Höhe der Geldbuße Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 13.12.2024 bis 14.03.2026. Zur aktuellen Fassung → Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu vierzigtausend Euro geahndet werden.