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§ 13 TierGesBußG — Höhe der Geldbuße

Tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz

Historische Fassung: Stand 13.12.2024 bis 14.03.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu vierzigtausend Euro geahndet werden.