Gesetze / Taxonomie-VO · CELEX 02020R0852-20200622
Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088
27 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten
- Art 4 Anwendung der Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten bei öffentlichen Maßnahmen, Normen und Kennzeichnungen
- Art 5 Transparenz in vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten bei ökologisch nachhaltigen Investitionen
- Art 6 Transparenz in vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten bei Finanzprodukten, mit denen ökologische Merkmale beworben werden
- Art 7 Transparenz in vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten bei anderen Finanzprodukten
- Art 8 Transparenz in nichtfinanziellen Erklärungen bei Unternehmen
- Art 9 Umweltziele
- Art 10 Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz
- Art 11 Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel
- Art 12 Wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Art 13 Wesentlicher Beitrag zum Übergang zur Kreislaufwirtschaft
- Art 14 Wesentlicher Beitrag zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Art 15 Wesentlicher Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
- Art 16 Ermöglichende Tätigkeiten
- Art 17 Erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele
- Art 18 Mindestschutz
- Art 19 Anforderungen an technische Bewertungskriterien
- Art 20 Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen
- Art 21 Zuständige Behörden
- Art 22 Maßnahmen und Sanktionen
- Art 23 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 24 Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für nachhaltiges Finanzwesen
- Art 25 Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088
- Art 26 Überprüfung
- Art 27 Inkrafttreten und Anwendung