Gesetze / Taxonomie-VO · CELEX 02020R0852-20200622

Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088

27 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 3 Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten
  4. Art 4 Anwendung der Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten bei öffentlichen Maßnahmen, Normen und Kennzeichnungen
  5. Art 5 Transparenz in vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten bei ökologisch nachhaltigen Investitionen
  6. Art 6 Transparenz in vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten bei Finanzprodukten, mit denen ökologische Merkmale beworben werden
  7. Art 7 Transparenz in vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten bei anderen Finanzprodukten
  8. Art 8 Transparenz in nichtfinanziellen Erklärungen bei Unternehmen
  9. Art 9 Umweltziele
  10. Art 10 Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz
  11. Art 11 Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel
  12. Art 12 Wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  13. Art 13 Wesentlicher Beitrag zum Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  14. Art 14 Wesentlicher Beitrag zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  15. Art 15 Wesentlicher Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
  16. Art 16 Ermöglichende Tätigkeiten
  17. Art 17 Erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele
  18. Art 18 Mindestschutz
  19. Art 19 Anforderungen an technische Bewertungskriterien
  20. Art 20 Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen
  21. Art 21 Zuständige Behörden
  22. Art 22 Maßnahmen und Sanktionen
  23. Art 23 Ausübung der Befugnisübertragung
  24. Art 24 Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für nachhaltiges Finanzwesen
  25. Art 25 Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088
  26. Art 26 Überprüfung
  27. Art 27 Inkrafttreten und Anwendung