Gesetze / Tabakerzeugnisgesetz
TabakerzG§ 19 Verbot der Hörfunkwerbung, der Werbung in Druckerzeugnissen und in Diensten der Informationsgesellschaft, Verbot des Sponsorings
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG München, 20.11.2024 – M 26b K 24.828Zitiert von 1
- OLG Bamberg, 21.01.2026 – 3 UKl 30/25 e
- VG München, 05.09.2024 – M 26b S 24.829Zitiert von 3
- OLG Rostock, 10.02.2021 – 2 W 2/21
- LG Saarbrücken, 08.07.2020 – 7 HK O 7/20, 7 HKO 7/20
- OLG Frankfurt am Main, 07.11.2019 – 6 U 92/19Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG Hamburg, 28.11.2024 – 3 Bf 250/20
- BGH, 11.07.2024 – I ZR 164/23Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische: Anordnung der Kennzeichnungselemente auf dem Kennzeichnungsetikett; Begriff der breiten Öffentlichkeit in der CLP-Verordnung - nikotinhaltige LiquidsZitiert von 9
- LG Nürnberg-Fürth, 28.04.2021 – 4 HK O 8810/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 TabakerzG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TabakerzG/19#abs-1 (1) Es ist verboten, für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter im Hörfunk zu werben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TabakerzG/19#abs-2 (2) Es ist verboten, für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter in der Presse oder in einer anderen gedruckten Veröffentlichung zu werben. Abweichend von Satz 1 darf in einer gedruckten Veröffentlichung geworben werden,
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TabakerzG/19#abs-3 (3) Absatz 2 gilt für die Werbung in Diensten der Informationsgesellschaft entsprechend.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/TabakerzG/19#abs-4 (4) Es ist verboten, Hörfunkprogramme zur Förderung des Verkaufs von Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern zu sponsern.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/TabakerzG/19#abs-5 (5) Es ist verboten, eine Veranstaltung oder Aktivität mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung zu sponsern, den Verkauf von Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern zu fördern, wenn