§ 19 (weggefallen)
Stand: 13.02.2023
Wird zitiert von 51
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Nach Gewicht
- BVerfG, 13.05.2009 – 2 BvL 19/08Zitiert von 10
- BFH, 11.11.2014 – VII R 44/11Zwischenhändler eingeschmuggelter Zigaretten kann neben dem Schmuggler Schuldner der Tabaksteuer seinZitiert von 12
- BFH, 27.11.2014 – VII R 40/12(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.11.2014 VII R 44/11 - Steuerschuldnerschaft beim Verbringen von Tabakwaren des freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten in das Steuergebiet - Richtlinienkonforme Auslegung von § 19 Satz 2 TabStG 1993)Zitiert von 2
- FG Hamburg, 26.08.2019 – 4 K 64/17Zitiert von 8
- BGH, 02.02.2010 – 1 StR 635/09Steuerhehlerei: Besitzerwerb an steuerpflichtigen Tabakwaren vor Beendigung des Verbringens oder Versendens als Voraussetzung der Erklärungspflicht; Berücksichtigung EU-ausländischer Verbrauchssteuern bei der Strafzumessung bzw. bei der VerfolgungsbeschränkungZitiert von 12
- BGH, 01.02.2007 – 5 StR 372/06Zitiert von 13
Zuletzt entschieden
- BFH, 14.10.2025 – VII R 21/23(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.10.2025 - VII R 13/23 - Zum Besitz im Kaffeesteuerrecht)
- BFH, 14.10.2025 – VII R 13/23 · Zum Besitz im KaffeesteuerrechtZitiert von 1
- FG Hamburg, 24.04.2025 – 4 K 105/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 TabStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 19 TabStG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.