Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die Teil- und Zinswaldungen in den Forstamtsbezirken Benediktbeuern, Fall, Jachenau und Walchensee

TZiWG

Art 9 Aufrechterhaltung von Benutzungsrechten und Benutzungsbefugnissen

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TZiWG/9#abs-1 (1) Beschränkte dingliche Rechte an den nach Art. 4, 5 oder 7 zu übereignenden Grundstücken werden, soweit sie nicht den Gegenstand der Ablösung bilden, unbeschadet des Art. 14 des Bayerischen Übergangsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch von dem Eigentumswechsel nicht berührt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TZiWG/9#abs-2 (2) Bestehen bezüglich der nach Art. 4, 5 oder 7 zu übereignenden Grundstücke schuldrechtliche Benutzungsbefugnisse, so treten die Berechtigten in die sich aus dem Rechtsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.

Art 8 Art 10