Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die Teil- und Zinswaldungen in den Forstamtsbezirken Benediktbeuern, Fall, Jachenau und Walchensee
TZiWGArt 35 Begründung, Ausfertigung und Zustellung der Ablösungsentscheidung, Mitteilung an das Vollstreckungsgericht
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TZiWG/35#abs-1 (1) Die Ablösungsentscheidung ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TZiWG/35#abs-2 (2) Den Beteiligten ist eine Ausfertigung der Ablösungsentscheidung zuzustellen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TZiWG/35#abs-3 (3) Ist im Grundbuch die Anordnung der Zwangsversteigerung oder der Zwangsverwaltung hinsichtlich eines Grundstücks eingetragen, zu dessen Gunsten Rechte auf Holznutzung nach Art. 1 bestehen, so übersendet der Vorsitzende der Forstrechtsstelle dem Vollstreckungsgericht eine Abschrift der Ablösungsentscheidung.