Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die Teil- und Zinswaldungen in den Forstamtsbezirken Benediktbeuern, Fall, Jachenau und Walchensee
TZiWGArt 19 Wertansatz bei der Realteilung
Stand: 25.08.2026
Für die Realteilung der Holzbodenfläche ist jede Unterfläche mit dem Wert anzusetzen, der bei der Ermittlung des Waldertragswerts des Teilwald- oder Zinswaldbetriebs festgestellt worden ist.