Für die Realteilung der Holzbodenfläche ist jede Unterfläche mit dem Wert anzusetzen, der bei der Ermittlung des Waldertragswerts des Teilwald- oder Zinswaldbetriebs festgestellt worden ist.
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Für die Realteilung der Holzbodenfläche ist jede Unterfläche mit dem Wert anzusetzen, der bei der Ermittlung des Waldertragswerts des Teilwald- oder Zinswaldbetriebs festgestellt worden ist.