Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin

TWirtAusbV 2005

§ 3 Berufsfeldbreite Grundbildung

Stand: 27.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund

Die Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr vermittelt eine berufsfeldbreite Grundbildung, wenn die betriebliche Ausbildung nach dieser Verordnung und die Ausbildung in der Berufsschule nach den landesrechtlichen Vorschriften über das Berufsgrundbildungsjahr erfolgen.

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