Gesetze / Landesrecht Bayern / Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder
TV_ForstAendTV_3_5_DBBEingangsformel
Stand: 11.07.2013
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
dbb beamtenbund und tarifunion,
vertreten durch die Bundestarifkommission,
andererseits
wird Folgendes vereinbart: