Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
dbb beamtenbund und tarifunion,
vertreten durch die Bundestarifkommission,
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
nu:legal · recht.nulegal.eu
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
dbb beamtenbund und tarifunion,
vertreten durch die Bundestarifkommission,
andererseits
wird Folgendes vereinbart: