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Eingangsformel TV_ForstAendTV_3_5_DBB (Bayern)

Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder

Landesrecht Bayern

Stand: 11.07.2013 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zwischen

der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,

vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,

einerseits

und

dbb beamtenbund und tarifunion,

vertreten durch die Bundestarifkommission,

andererseits

wird Folgendes vereinbart: