Gesetze / Landesrecht Brandenburg / TVFF · GVBl.II/08, [Nr. 17] S.241
Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF)
11 Normen · Ausgangsfassung vom 04.07.2008 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr
- § 2 Zugehörigkeit
- § 3 Beförderungen
- § 4 Bestellungen
- § 5 Übernahme in die Alters- und Ehrenabteilung
- § 6 Ausscheiden aus der Freiwilligen Feuerwehr
- § 7 Disziplinarmaßnahmen
- § 8 Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr
- § 9 Bezeichnungen
- § 10 Übergangsvorschriften
- § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage
Änderungsverlauf
- 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 11 neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
11.09.2024 Ausfertigung · Geändert durch Verordnung vom 11. September 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 79])
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.