Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder
TV-L-Forst§ 4 Durchgeschriebene Fassung
Stand: 25.08.2026
Die Tarifvertragsparteien erstellen eine durchgeschriebene Fassung des TV-Forst, die als Anlage Bestandteil dieses Tarifvertrages ist.