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§ 4 TV-L-Forst (Bayern) — Durchgeschriebene Fassung

Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Tarifvertragsparteien erstellen eine durchgeschriebene Fassung des TV-Forst, die als Anlage Bestandteil dieses Tarifvertrages ist.