Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern für Ärztinnen und Ärzte des Freistaates Bayern
TV-Fahrradleasing Ärzte Bayern§ 5
Stand: 25.08.2026
Inkrafttreten
Der Tarifvertrag tritt am 1. September 2024 in Kraft. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, frühestens zum 31. März 2029 gekündigt werden.