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§ 5 TV-Fahrradleasing Ärzte Bayern (Bayern)

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern für Ärztinnen und Ärzte des Freistaates Bayern

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Inkrafttreten

Der Tarifvertrag tritt am 1. September 2024 in Kraft. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, frühestens zum 31. März 2029 gekündigt werden.