Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern für Ärztinnen und Ärzte des Freistaates Bayern
TV-Fahrradleasing Ärzte Bayern§ 3
Stand: 25.08.2026
Anspruchsvoraussetzungen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TV-Fahrradleasing%20%C3%84rzte%20Bayern/3#abs-1 (1) Beschäftigte haben Anspruch darauf, dass künftige monatliche Entgeltbestandteile durch Entgeltumwandlung für vom Arbeitgeber geleaste Fahrräder im Sinne des § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die ihnen auch zur privaten Nutzung überlassen werden, verwendet werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TV-Fahrradleasing%20%C3%84rzte%20Bayern/3#abs-2 (2) Die Maßnahme muss vom Arbeitgeber angeboten werden; den Beschäftigten ist es freigestellt, ob sie das Angebot annehmen. Nimmt die/der Beschäftigte das Angebot an, müssen für die Dauer des Leasingvertrages Entgeltbestandteile in Höhe der jeweiligen Leasingrate verwendet werden.