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# § 3 TV-Fahrradleasing Ärzte Bayern (Bayern)

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern für Ärztinnen und Ärzte des Freistaates Bayern  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Anspruchsvoraussetzungen

(1) Beschäftigte haben Anspruch darauf, dass künftige monatliche Entgeltbestandteile durch Entgeltumwandlung für vom Arbeitgeber geleaste Fahrräder im Sinne des § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die ihnen auch zur privaten Nutzung überlassen werden, verwendet werden.

(2) Die Maßnahme muss vom Arbeitgeber angeboten werden; den Beschäftigten ist es freigestellt, ob sie das Angebot annehmen. Nimmt die/der Beschäftigte das Angebot an, müssen für die Dauer des Leasingvertrages Entgeltbestandteile in Höhe der jeweiligen Leasingrate verwendet werden.

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Zitiervorschlag: § 3 TV-Fahrradleasing Ärzte Bayern (Bayern)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Freistaats Bayern, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) verkündete Fassung. Stand: 25.08.2026.

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/TV-Fahrradleasing%20%C3%84rzte%20Bayern/3

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