Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-Ärzte
TV-Entgeltumwandlung-Ärzte§ 4 Umwandelbare Entgeltbestandteile
Stand: 25.08.2026
Die Ärztin/Der Arzt kann nur künftige Entgeltansprüche umwandeln. Umgewandelt werden können nur künftige Ansprüche auf monatliche Entgeltbestandteile. Vermögenswirksame Leistungen können nicht umgewandelt werden.