Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
TVÜ-Ärzte§ 16 Führung auf Zeit
Stand: 25.08.2026
Bei Ärzten, mit denen am 31. Oktober 2006 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht, findet § 32 TV-Ärzte keine Anwendung, es sei denn, die Ärztin/der Arzt wechselt zu einer anderen Klinik.