Gesetze / Transplantationsgesetz
TPG§ 9 Zulässigkeit der Organentnahme und -übertragung, Vorrang der Organspende
Stand: 01.06.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TPG/9#abs-1 (1) Die Entnahme von Organen bei verstorbenen Spendern darf nur in Entnahmekrankenhäusern nach § 9a durchgeführt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TPG/9#abs-2 (2) Die Übertragung von Organen verstorbener Spender sowie die Entnahme und Übertragung von Organen lebender Spender darf nur in Transplantationszentren nach § 10 vorgenommen werden. Sind Organe im Geltungsbereich dieses Gesetzes entnommen worden, ist ihre Übertragung nur zulässig, wenn die Organentnahme nach § 11 Absatz 4 Satz 5 durch die Koordinierungsstelle organisiert und unter Beachtung der weiteren Regelungen nach § 11 durchgeführt worden ist. Die Übertragung vermittlungspflichtiger Organe ist darüber hinaus nur zulässig, wenn die Organe durch die Vermittlungsstelle unter Beachtung der Regelungen nach § 12 Absatz 3 Satz 1 vermittelt worden sind. Die Übertragung von Nieren im Rahmen einer Überkreuzlebendnierenspende ist nur zulässig, wenn die Nieren durch die Stelle zur Vermittlung von Nieren im Rahmen der Überkreuzlebendnierenspende unter Beachtung der Regelungen nach § 12 Absatz 3a vermittelt worden sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TPG/9#abs-3 (3) Die mögliche Entnahme und Übertragung eines Organs hat Vorrang vor der Entnahme von Geweben; sie darf nicht durch eine Gewebeentnahme beeinträchtigt werden. Die Entnahme von Geweben bei einem möglichen Spender von Organen nach § 9a Absatz 2 Nummer 1 ist erst dann zulässig, wenn eine von der Koordinierungsstelle beauftragte Person dokumentiert hat, dass die Entnahme oder Übertragung von Organen nicht möglich ist oder durch die Gewebeentnahme nicht beeinträchtigt wird.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 9 TPG →
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Nach Gewicht
- LSG NRW, 31.01.2001 – L 10 VS 28/00Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgungsgesetz - Kostenerstattung für Krankenbehandlung im Ausland - Überkreuz-Nierentransplantation - Transplantationsgesetz - Anforderungen an die offenkundige besondere persönliche Verbundenheit - Vertretung des Landes im sozialgerichtlichen Verfahren nach Auflösung des Landesversorgungsamtes KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2013 – L 4 KR 17/10Zitiert von 2
- LSG NRW, 07.11.2024 – L 16 KR 632/22 KH
- BGH, 28.06.2017 – 5 StR 20/16Versuchter Totschlag und/oder versuchte Körperverletzung: Strafbarkeit eines Arztes wegen Manipulationen im Rahmen der Verteilung von postmortal gespendeten LebernZitiert von 7
- BSG, 19.04.2016 – B 1 KR 21/15 RKrankenversicherung - Krankenhaus - teilstationäre Krankenhausbehandlung an einzelnen getrennten Tagen - Unterscheidung zu vor- und nachstationärer BehandlungZitiert von 14
- VGH Hessen, 10.08.2021 – 1 A 312/19Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
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