Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG§ 144 Allgemeine Informationen über Verfahrensbedingungen bei Bauarbeiten
Stand: 01.12.2021
Wird zitiert von 1
- BVerfG, 14.03.2006 – 1 BvR 2087/03Zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes im Rahmen verwaltungsgerichtlicher Verfahren über die Genehmigung des von einem marktbeherrschenden Unternehmen für den Zugang Dritter zu seinem Telekommunikationsnetz erhobenen Entgelts durch Art. 12 Abs. 1 GGZitiert von 157
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die zentrale Informationsstelle des Bundes macht die relevanten Informationen zugänglich, welche die allgemeinen Bedingungen und Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen für Bauarbeiten betreffen, die zum Zweck des Aufbaus der Komponenten von Netzen mit sehr hoher Kapazität notwendig sind. Diese Informationen schließen Angaben über Ausnahmen von Genehmigungspflichten ein.