Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG§ 124 Mitteilung an Staatsanwaltschaft oder Verwaltungsbehörde
Stand: 01.12.2021
Die Bundesnetzagentur teilt Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit begründen, der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde mit.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 124 TKG →
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