Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG 2004§ 28 Missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht bei der Forderung und Vereinbarung von Entgelten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/28#abs-1 (1) Ein Anbieter von Telekommunikationsdiensten, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, oder ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, darf diese Stellung bei der Forderung und Vereinbarung von Entgelten nicht missbräuchlich ausnutzen. Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn das Unternehmen Entgelte fordert, die
es sei denn, dass für die Verhaltensweisen nach den Nummern 2 und 3 eine sachliche Rechtfertigung nachgewiesen wird. Die Differenzierung von Entgelten im Rahmen von Risikobeteiligungsmodellen bei Projekten zur Errichtung von Netzen der nächsten Generation stellt in der Regel keine Verhaltensweise im Sinne von Satz 2 Nummer 3 dar, wenn sie der Aufteilung des Investitionsrisikos zwischen Investoren sowie zwischen Investoren und Zugangsbegehrenden dient und alle tatsächlichen und potenziellen Nachfrager bei Berücksichtigung des Risikos gleich behandelt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/28#abs-2 (2) Ein Missbrauch im Sinne von Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 wird vermutet, wenn
Wird zitiert von 186 Entscheidungen zu § 28 TKG 2004 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 04.04.2011 – 21 K 568/08Zitiert von 3
- VG Köln, 14.05.2014 – 21 K 3094/09Zitiert von 4
- VG Köln, 14.05.2014 – 21 K 3096/09Zitiert von 1
- VG Köln, 15.09.2005 – 1 K 8432/04Anforderungen an die nachträgliche Regulierung von Mobilfunkterminierungsentgelten nach dem Vergleichsmarktprinzip Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- VG Köln, 17.06.2009 – 21 K 5382/06
- BVerwG, 16.12.2015 – 6 C 27/14Mobilfunk; Terminierungsentgelt; Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung; PreishöhenmissbrauchZitiert von 22
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 16.06.2021 – 21 K 4368/19Zitiert von 7
- VG Köln, 16.06.2021 – 21 K 4486/19Zitiert von 3
- BVerwG, 15.04.2021 – 2 C 13/20Reise des vorlegenden Richters zur mündlichen Verhandlung des EuGH keine DienstreiseZitiert von 10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 28 TKG 2004 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.