Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG 2004§ 26 Veröffentlichung
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die nach diesem Abschnitt getroffenen Maßnahmen unter Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 26 TKG 2004 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 13.11.2008 – C-227/07Zitiert von 10
- VG Köln, 25.02.2016 – 13 K 5017/13Zitiert von 12
- VG Köln, 23.05.2012 – 21 K 548/09Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.