Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / TIntG · GV. NRW. 2021 S. 1213a

Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen

20 Normen · Ausgangsfassung vom 25.11.2021 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Teilhabe- und Integrationsverständnis
  4. § 2 Teilhabe- und Integrationsgrundsätze
  5. § 3 Verwirklichung der Teilhabe- und Integrationsgrundsätze
  6. § 4 Menschen mit Einwanderungsgeschichte
  7. Teil 2 Aufgaben des Landes
  8. § 5 Teilhabe in Gremien
  9. § 6 Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung
  10. § 7 Antidiskriminierung
  11. § 8 Kommunale Integrationszentren
  12. § 9 Förderung Kommunales Integrationsmanagement
  13. § 10 Integration durch Bildung
  14. § 11 Integration durch Erwerb der deutschen Sprache, Ausbildung und Arbeit
  15. § 12 Integrationsmaßnahmen freier Träger
  16. § 13 Vertretung auf Landesebene
  17. Teil 3 Aufnahme besonderer Einwanderergruppen
  18. § 14 Personenkreis
  19. § 15 Aufgaben und Ziele
  20. § 16 Verteilung, Zuweisung und Unterrichtungsrecht
  21. § 17 Integrationspauschalen
  22. § 18 Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen 2019
  23. Teil 4 Schlussvorschriften
  24. § 19 Landesbericht für Teilhabe und Integration sowie Statistik
  25. § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Evaluation
  26. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    18.12.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (GV. NRW. S. 1179)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    01.01.2025 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 11.02.2025, Artikel 1

    GV. NRW. S. 214 Quelle (GV. NRW.)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).