Gesetze / THW-Mitwirkungsverordnung
THWMitwV§ 8 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
Stand: 01.11.2023
Zu näheren Einzelheiten der Anwendung und Durchführung dieser Verordnung erlässt das Technische Hilfswerk Verwaltungsvorschriften, die der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bedürfen.