Gesetze / THW-Mitwirkungsverordnung

THWMitwV

§ 8 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.11.2023

Bund

Zu näheren Einzelheiten der Anwendung und Durchführung dieser Verordnung erlässt das Technische Hilfswerk Verwaltungsvorschriften, die der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bedürfen.

←§ 7