Gesetze / THW-Mitwirkungsverordnung

THWMitwV

§ 8 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften

Stand: 01.11.2023

Bund

Zu näheren Einzelheiten der Anwendung und Durchführung dieser Verordnung erlässt das Technische Hilfswerk Verwaltungsvorschriften, die der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bedürfen.

§ 7