Gesetze / THW-Mitwirkungsverordnung
THWMitwV§ 8 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.11.2023
Zu näheren Einzelheiten der Anwendung und Durchführung dieser Verordnung erlässt das Technische Hilfswerk Verwaltungsvorschriften, die der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bedürfen.