Gesetze / THW-Mitwirkungsverordnung

THWMitwV

§ 1 Mindestalter für Helferinnen und Helfer

Stand: 01.11.2023

Bund

Helferin oder Helfer kann werden, wer mindestens sechs Jahre alt ist. Helferinnen und Helfer, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind Junghelferinnen und Junghelfer.

§ 2