nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 THWMitwV 2023 — Mindestalter für Helferinnen und Helfer

THW-Mitwirkungsverordnung

Stand: 01.11.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Helferin oder Helfer kann werden, wer mindestens sechs Jahre alt ist. Helferinnen und Helfer, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind Junghelferinnen und Junghelfer.