Gesetze / THW-Mitwirkungsverordnung
THW-MitwV§ 7 Ausschüsse
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/THW-MitwV/7#abs-1 (1) Helferinnen und Helfer wirken in Ausschüssen an der Mitgestaltung und Weiterentwicklung des Technischen Hilfswerks mit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/THW-MitwV/7#abs-2 (2) Die Ortsbeauftragten werden vom jeweiligen Ortsausschuss beraten. Der Ortsausschuss besteht aus
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/THW-MitwV/7#abs-3 (3) Die Landesbeauftragten werden vom jeweiligen Landesausschuss beraten. Der Landesausschuss besteht aus
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/THW-MitwV/7#abs-4 (4) Der Präsident oder die Präsidentin sowie der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin werden vom Bundesausschuss beraten. Der Bundesausschuss besteht aus