Gesetze / THW-Mitwirkungsverordnung

THW-MitwV

§ 2 Begründung des Dienstverhältnisses

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/THW-MitwV/2#abs-1 (1) Die Aufnahme in das Dienstverhältnis zum Technischen Hilfswerk erfolgt auf schriftlichen Antrag.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/THW-MitwV/2#abs-2 (2) Die schriftliche Annahme des Antrages begründet das Dienstverhältnis. Die Nichtannahme bedarf keiner Begründung. Die Annahme erfolgt nicht, wenn Tatsachen vorliegen, die nach § 6 Absatz 1 zur Beendigung des Dienstverhältnisses führen würden.

§ 1 § 3