Gesetze / Trennungsgeldverordnung
TGV§ 5a Reisebeihilfe für Heimfahrten bei Einsatz im Rahmen von Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der steigenden Zahl von Asylbewerbern
Stand: 24.09.2024
Berechtigte nach § 3, die zur Bewältigung der steigenden Zahl von Asylbewerbern für von der obersten Dienstbehörde beschlossene personelle Unterstützungsmaßnahmen eingesetzt werden, erhalten eine Reisebeihilfe für jede Woche. § 5 Absatz 2 bis 4 bleibt unberührt.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 5a TGV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG Niedersachsen, 21.10.2003 – 2 LB 685/01Zitiert von 3
- VG Köln, 01.10.2002 – 3 K 2718/97
- BVerwG, 30.11.2006 – 1 D 6.05Zitiert von 30
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.