Gesetze / Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
TAppV§ 32 Tierhaltung und Tierhygiene
Stand: 10.06.2019
Die Prüfung in dem Fach Tierhaltung und Tierhygiene erstreckt sich auf die Haltung und Pflege der Haus- und Nutztiere und die Bedeutung der Umwelteinflüsse für die Gesundheit und Leistung der Tiere sowie auf die Auswirkungen der Tierhaltung einschließlich der Gabe von Arzneimitteln auf die Umwelt. Bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, ist die Auswirkung der Haltung einschließlich der Gabe von Arzneimitteln auf die Qualität der gewonnenen Lebensmittel zu berücksichtigen.
Änderungsverlauf
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20.12.2016 Ausfertigung
§ 32 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I 3341)
BGBl. 2016 I S. 3341
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