Gesetze / Tierarzneimittelgesetz
TAMG§ 96 Evaluierung
Stand: 14.08.2026
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft berichtet dem Deutschen Bundestag drei Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes über die Wirksamkeit der nach den §§ 54 bis 58 getroffenen Maßnahmen.