Gesetze / Tierarzneimittelgesetz
TAMG§ 2 Begriffsbestimmungen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TAMG/2?asof=2022-01-28#abs-1 (1) Für die Zwecke dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen gelten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes die Begriffsbestimmungen von unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TAMG/2?asof=2022-01-28#abs-2 (2) Im Sinne dieses Gesetzes ist
Änderungsverlauf
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01.01.2027 in Kraft
§ 2 geändert durch Artikel 2 1. 1. 2027 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 356)
BGBl. 2025 I Nr. 356
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