Gesetze / Telekom-Arbeitszeitverordnung
TelekomAZV§ 1 Anwendung der Arbeitszeitverordnung
Stand: 10.06.2019
Für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gilt die Arbeitszeitverordnung, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.