Gesetze / TelekomAZV · BGBl I 2000, 931
Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Telekom AG
6 Normen · ausgefertigt 23.06.2000 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 2a Regelmäßige Arbeitszeit bei einem anderen Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.