Gesetze / Türkei-Erdbeben-Aufenthalts-Übergangsverordnung

TürkeiErdbebenAufenthÜV

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/T%C3%BCrkeiErdbebenAufenth%C3%9CV/3#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am 7. Mai 2023 in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/T%C3%BCrkeiErdbebenAufenth%C3%9CV/3#abs-2 (2) Sie tritt mit Ablauf des 6. August 2023 außer Kraft.

§ 2