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Türkei-Erdbeben-Aufenthalts-Übergangsverordnung
Historische Fassung: Stand 25.06.2023 bis 07.08.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.
(1) Diese Verordnung tritt am 7. Mai 2023 in Kraft.
(2) Sie tritt mit Ablauf des 6. August 2023 außer Kraft.