Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Vertretungsverordnung
SächsVertrVO§ 2 Streitigkeiten vor den Verfassungsgerichten
Stand: 26.08.2026
In den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen wird der Freistaat Sachsen durch das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vertreten.